Wenn die Behörde eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach §5/§6 ArbSchG verlangt, zählt eines: schnell etwas Vorzeigbares in der Hand zu haben. HealthImpact liefert die behördentaugliche Dokumentation in einem klaren, festen Ablauf — ohne wochenlanges Beratungsprojekt.
In den meisten Fällen wird zunächst die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verlangt. Wer strukturiert reagiert, ist schnell auf der sicheren Seite. So gehen Sie vor:
Was genau wird verlangt, bis wann? Meist geht es um die psychische Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation — nicht um eine sofortige Sanktion.
Anonyme Befragung Ihres Teams über einen gemeinsamen Link. Kein Login, keine personenbezogenen Daten, Auswertung ab sieben Personen je Gruppe.
Sie erhalten das behördentaugliche Protokoll mit Auswertung und Maßnahmen-Plan — die Unterlage, die Sie der Behörde vorlegen können.
Der Markt bietet bei Behördenpost meist nur zwei Optionen. HealthImpact ist die dritte.
kontrollieren Aufsichtsbehörden mindestens 5 % der Betriebe pro Jahr — Schwerpunkt Psyche
ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Beurteilung psychischer Belastung
mögliches Bußgeld nach §25 ArbSchG bei anhaltender Nichterfüllung
Der kostenlose Quick-Check zeigt Ihre Risiko-Einordnung und das Kostenpotenzial — und ist der schnellste Einstieg in die vollständige Gefährdungsbeurteilung.
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