Aufforderung von der Aufsichtsbehörde erhalten? Sie haben in der Regel nur wenige Wochen Zeit — wir zeigen Ihnen den schnellsten rechtssicheren Weg.

Eilfall · Frist · Aufsichtsbehörde

Frist für die Gefährdungsbeurteilung Psyche — und jetzt?

Wenn die Behörde eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung nach §5/§6 ArbSchG verlangt, zählt eines: schnell etwas Vorzeigbares in der Hand zu haben. HealthImpact liefert die behördentaugliche Dokumentation in einem klaren, festen Ablauf — ohne wochenlanges Beratungsprojekt.

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Ruhe bewahren — der Ablauf

Eine Behördenaufforderung ist kein Bußgeldbescheid

In den meisten Fällen wird zunächst die Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung verlangt. Wer strukturiert reagiert, ist schnell auf der sicheren Seite. So gehen Sie vor:

1

Schreiben prüfen

Was genau wird verlangt, bis wann? Meist geht es um die psychische Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation — nicht um eine sofortige Sanktion.

2

Erhebung durchführen

Anonyme Befragung Ihres Teams über einen gemeinsamen Link. Kein Login, keine personenbezogenen Daten, Auswertung ab sieben Personen je Gruppe.

3

Dokument vorlegen

Sie erhalten das behördentaugliche Protokoll mit Auswertung und Maßnahmen-Plan — die Unterlage, die Sie der Behörde vorlegen können.

Warum Tempo zählt

Zwei Wege unter Fristdruck — einer kostet Wochen

Der Markt bietet bei Behördenpost meist nur zwei Optionen. HealthImpact ist die dritte.

Der übliche Weg

  • Beratungsprojekt mit mehreren Terminen über Wochen
  • Vierstellige Honorare, schwer kalkulierbar
  • Oder: kostenlose BG-Tools, die niemand erklärt — Stunden Eigenarbeit

Mit HealthImpact

  • Klarer, fester Ablauf statt offenes Projekt
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  • Behördentaugliches Dokument, minimaler Eigenaufwand
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kontrollieren Aufsichtsbehörden mindestens 5 % der Betriebe pro Jahr — Schwerpunkt Psyche

§5/§6

ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Beurteilung psychischer Belastung

30.000 €

mögliches Bußgeld nach §25 ArbSchG bei anhaltender Nichterfüllung

Erster Schritt

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